Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
Einleitung zum Thema mit Tipps |
Stefan berichtet über seine negativen Erfahrungen beim FKK. |
Will Golden Mit einer schweren Form des testikulären Regressionssyndromes im Naturismus |
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Nude & Natural Ein Heft mit Schwerpunkt: behinderte Nudisten |
Links zum Thema |
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