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Liegt die Zukunft der Bebilderung von Prospekten und auch Webseiten der Freikörperkultur in KI-Bildern ?

von Michael Otto


Was sind „KI-Bilder” ?
KI-Bilder, bzw. KI-generierte Bilder sind Bildnisse, die unter Einsatz von Computern und der Verwendung von speziellen Programmen (Künstliche Intelligenz) erschaffen wurden und realen Bildnissen der analogen und digitalen Fotografie täuschend ähnlich sind oder sein können.


Die Freikörperkultur und Bildmaterial
Ein Prospekt dient der Vorstellung des Vereines für Interessierte, bzw. künftige Mitglieder. Der Prospekt sollte daher aussagekräftig, informativ und natürlich auch überzeugend sein. Viele Informationen kann man dabei praktischer Weise in Textform unterbringen, für weitergehende Informationen sind dann aber doch Bilder die erste und auch beste Wahl — aber wer die Wahl hat, hat auch die Qual !
Menschenleere Fotos vom Gelände können zwar gerne sein, sind aber nicht gerade überzeugend. Steht in einem Prospekt zum Beispiel, dass die Kinder des Vereines „jede Menge Spaß an altersgerechten Spielgeräten und und den zahlreichen Veranstaltungen haben, da hier »jeder Tag ein Kindertag« ist” - und dann im Prospekt nur einen verwaisten Kinderspielplatz sieht, so ist die Aussage schon einmal „unglaubwürdig”. Ein Bild von spielenden Kindern würde in einem Prospekt schon einmal Wunder wirken, wobei wir gleich zum nächsten Problem „schlittern”, den Personen auf den Bildern. Zwar schauen wir uns sehr gerne Bildern mit (nackten) Menschen an, wollen aber selbst nicht fotografiert, und Bilder von einem selbst schon garnicht veröffentlicht sehen.

Nun haben wir ein Problem
Um überzeugender zu werden möchten wir Prospekte gestalten, in denen auch Menschen zu sehen sind, finden aber keine (oder kaum) Menschen, die sich für diesen Zweck zur Verfügung stellen.
In der kommerziellen Werbung finden wir so gut wie keine Bilder, die nicht in irgendeiner Weise irgendwie manipuliert sind, wenn sie nicht sogar ganz am Computer entstanden sind. Warum also sollten wir diese Techniken nicht auch für „unsere” Zwecke nutzen ?

Vor wenigen Jahren ...
... sah man noch die so genannten „3D-Bilder” als eine Art Lösung an, denn bei einem Falt-Prospekt oder Flyer im Gesamtformat DIN A4 sind, bei einer größeren Anzahl von Bildern, diese relativ klein ... und sie sollen ja auch lediglich nur einen Eindruck vermitteln. Es sprach also kaum etwas dagegen, am Computer generierte unbekleidete 3D-Figuren ich Echt-Fotos eines Geländes „einzubauen”.

Allerdings wurde diese (inzwischen „veraltete”) 3D-Technik von der Künstlichen Intelligenz rasant überholt.

Hier ein paar Beispiele von 3D-generierten Bildern:
Ein „nachdenklicher” Junge am Strand von Montalivet


... oder nicht doch ein am Computer generierter nackter
Junge an einem real fotografierten Strand ?
Wir finden, dass man bei derartigen Veranstaltungshinweisen durchaus die 3D-Grafiken erkennen darf, da
es eine derartige Veranstaltung vielleicht vorher noch nicht gegeben hat und entsprechendes Foto-Material
dann natürlich nicht vorhanden sein kann. Hier bedarf es dann der Phantasie des Programmierers, bzw. der
Programmiererin das Thema umzusetzen.


So kann man sich als Interessent zumindest schon einmal bildhaft vorstellen, wie so eine Veranstaltung
aussehen könnte.
KI-Bilder
Während 3D-Programme noch mit sehr viel „Fummel”-Arbeit verbunden sind, ist die Arbeit mit KI-Programmen hingegen recht einfach, denn man braucht eigentlich nur in Schriftform eingeben, was man im Endeffekt haben möchte ... den Rest erledigt das Programm.
Gegebenenfalls können noch eigene Bilder integriert und verarbeitet werden, zum Beispiel als Hintergrund, oder um bestimmte Personen (natürlich mit deren Einverständnis) in ein Bild zu integrieren.
Alle hier gezeigten KI-Bilder stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen / Webseiten und sind gemeinfrei !
Fehlerfrei sind die KI-Programme noch (!) nicht, so haben die
Programme mit Gliedmaßen oftmals Probleme.
Entweder werden diese vom Programm „vergessen” oder ganz
einfach in größerer Anzahl einfach hinzugefügt...

... siehe Bild links und rechts. Da gibt es dann ein durchaus
witziges „Wirrwarr” an Beinen und Armen.
Fehler im Programm ?
Nein - die Programme arbeiten nur mit jenen Parametern, welche man in Textform eingibt, wie zum Beispiel »Frau«, »nackt«, »am« und »Geldautomat« → Ergebnis, siehe oben. Um das Bild weiter zu optimieren, könnte man es nun als „Ausgangsbild” verwenden und mit weiteren Parametern die Anzahl der sichtbaren Finger (bei dieser Handhaltung) auf »4« begrenzen. Ähnliches bei den drei Jungen am Strand, wo man die Anzahl der Arme und Beine auf jeweils insgesamt »6« beschränken hätte können/sollen.

Das Bildergebnis entscheidet sich also in der Eingabe der Parameter → ein Parameter entspricht also einem Kriterium, bzw. Merkmal.


Urheberrecht ? !
KI-generierte Bilder, Texte und Videos sind nicht urheberrechtlich geschützt !   ▶   KI-Bilder sind (mit Stand: 2024) gemeinfrei, ein Nutzungsrecht kann also nicht (!) übertragen werden.

Warum ?
Der § 2 Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz) definiert nur persönliche geistige Schöpfungen als urheberrechtsfähig, sodass an den Ausgaben (Bilder, Filme oder Texte) von KI-Programmen kein Urheberrecht entstehen kann, da kein Mensch sie direkt erschaffen hat.


Programme
Es gibt inzwischen zahlreiche Programme, mit deren Hilfe man KI-Bilder und -Texte erstellen kann. Hier muss man selbst einmal sehen, welches Programm für einen in Frage kommt, zum Beispiel, ob die Anforderungen die das Programm an den PC stellt, auch ausreichend sind, und so weiter.

Beispiele:
✱ DALL-E (OpenAI)
✱ ChatGPT
✱ Midjourney
✱ StyleGAN
✱ Perchance
✱ Artsmart.ai
✱ Leonardo.ai
und viele weitere


Wir haben ganz bewusst zu diesem Thema KI-Bilder hauptsächlich von Kindern gewählt, um auf diesem Wege auch noch einmal auf die Thematik der „Fotos nackter Kinder” im Internet aufmerksam zu machen - und wie man vielleicht mit entsprechenden Grafiken etwas Abhilfe schaffen kann.

 

Zensur:
Auch, wenn die Genitalien der Kinder künstlich generiert wurden, haben wir uns dazu entschlossen, diese bei den KI-Bildern doch zu zensieren.

3D-Bilder:
• 1 und 2 → unbekannt

• Verwendung der Bilder nach § 51 UrhG
• Use of the images according to § 51 UrhG

Aktualisierungen:
20.10.2024 → Text erweitert
18.10.2024 → Seite auf KI-Bilder umgestaltet
03.11.2021 → Seite erstellt (Thema: 3D)

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