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Notdurft im Wald ? |
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Darf man eigentlich so einfach im Wald irgendwo hinpinkeln oder sein „großes Geschäft” verrichten ?
Dieses „Wildpinkeln” ist eine Ordnungswidrigkeit, wobei es egal ist, ob man irgendwo an einer Straße an eine Hauswand uriniert, oder in einem Wald. Je nach Bundesland wären Geldstrafen zwischen 35 € und sogar 5.000 € fällig! Dabei wäre es ja doch so einfach, denn wir sind ja bereits nackt, die Blase drückt, da könnte man doch einfach mal so hinter einem Baum verschwinden, wenn wir dann auch gerade in einem Wald wandern.
Ausnahmen gibt es allerdings bei gesundheitlichen Vorbelastungen, denn diese sind Rechtfertigungs- und Strafausschlussgründe, vorausgesetzt man hat (zufällig) ein ärztliches Attest mit dabei.
Und wie sieht es mit den braunen Haufen aus ?
In Deutschland gelten für diese Notdurft im Wald die gleichen Regelungen wie für das Wildpinkeln - es ist nicht erlaubt und könnte sogar härter bestraft werden.
Warum ist dies alles so ?
Öffentliche seine Notdurft („Klein” oder „Groß”) zu verrichten kann den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses erfüllen.
Aber, so der DAV (Deutscher Anwaltverein) „In der freien Natur gilt natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter”.Aber es gibt Lösungen !



Wie zum Beispiel diese „schrumpfbaren” Urinale, welche nicht nur auf Wanderungen recht praktisch sind, sondern auch bei langen Autofahrten.
Geeignet für Männer und Frauen.
Nach Gebrauch aber nicht wieder zusammendrücken !.
Und für die „größeren Geschäfte” gibt es entsprechende Beutel (ähnlich denen für Hunde).
zurück Grafiken:
© Pixabay
Bilder:
© FKK-Museum
Aktualisierungen:
• 07.03.2026 → Seite erstellt